top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ENGELKEN IMMOBILIEN

 

1. Behandlung von Angeboten

Angebote und Mitteilungen der ENGELKEN IMMOBILIEN aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der ENGELKEN IMMOBILIEN an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

 

2. Vertragsabschluss

a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der ENGELKEN IMMOBILIEN, ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete oder Erbbaurechtskauf statt Grundstückskauf).

 

b) Die ENGELKEN IMMOBILIEN hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der ENGELKEN IMMOBILIEN so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der ENGELKEN IMMOBILIEN auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

 

c) Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die ENGELKEN IMMOBILIEN unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

3. Provision

Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, wobei der Standort der Immobilie maßgeblich ist. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Bundesland Baden - Württemberg:

• An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: Vom Käufer und Verkäufer je 4,76% (4% zzgl. gesetzl. MwSt., derzeit 19%), jedoch mindestens 3.570,00 €.

• Erbbaurecht, vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 4,76% (4% zzgl. gesetzl. MwSt., derzeit 19%).

• An- und Vermietung (außer Wohnräume), vom Mieter und Vermieter bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren, 3 Monatsnettomieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 3,5 Monatsnettomieten.

• An- und Vermietung von Wohnräumen: Vom Vermieter 2,38 Monatsnettomieten (2 Monatsnettomieten zzgl. gesetzl. MwSt., derzeit 19% MwSt.).

 

Bei Vereinbarung einer Mietoption erhöht sich die Provision um eine halbe Monatsnettomiete. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Bei mietfreien Zeiten wird die Miethöhe angesetzt, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.

 

Werden hinsichtlich eines verkauften Grundstücks vertragliche Nebenleistungen vereinbart, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks betreffen, wie Bau- und Architektenleistungen, Generalübernehmer- oder Generalunternehmervertrag (Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert der Projektierung zum Gesamtkaufpreis hinzugerechnet. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall der Übertragung oder Bestellung eines Erbbaurechts. Die Provision wird im Fall der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechtes aus dem auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen. Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die in Klammem genannten Provisionssätze enthalten die derzeit geltende MwSt. von 19%. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.

 

4. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht der ENGELKEN IMMOBILIEN auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

 

5. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die ENGELKEN IMMOBILIEN ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

 

6. Haftungsausschluss

Die von der ENGELKEN IMMOBILIEN gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer / Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann die ENGELKEN IMMOBILIEN daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein angebotenes Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft / vermietet wird. Im Übrigen haftet die ENGELKEN IMMOBILIEN nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung begrenzt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden. Bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die ENGELKEN IMMOBILIEN nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die ENGELKEN IMMOBILIEN insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

 

8. Datenschutz

Die separate Datenschutzerklärung der Fa ENGELKEN IMMOBILIEN entspricht den gesetzlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist Backnang. Es gilt deutsches Recht.

 

Stand: 03.2022

​

​

bottom of page